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Kurzinformation zur Wanderverein-Verbundversicherung
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für den Odenwaldklub e.V. ab 1. Januar 2002
Allen Mitgliedern und Gästen des Vereins wird Versicherungsschutz gegen Haftpflicht- und Unfallschäden sowie auch gegen Kasko-Schäden und Rechtsschutz bei Dienstfahrten gewährt.
Versicherungsumfang: (Kurzfassung)
Versichert sind alle Zusammenkünfte und Veranstaltungen des Vereins. Hierzu gehören z. B. Wanderun-gen, Vorträge, Arbeitskreise, Festlichkeiten, Tagungen, Ausflüge, Gymnastik- und Turnstunden.
Die direkten Wege von und zu den Veranstaltungen, sofern sie nicht durch private Maßnahmen unter-brochen werden, sind mitversichert.
Die Tätigkeit von Helfern und Helferinnen auch auf den Wegen von und zu den Mitgliedern (z.B. Beitrags-einzug, Zustellung von Zeitschriften, Besuche) ist eingeschlossen.
Haftpflichtversicherung
Die Versicherung erstreckt sich in der Hauptsache auf die gesetzliche Haftpflicht der Vereine und der über-geordneten Gliederungen aus ihrer satzungs-gemäßen Tätigkeit und der Mitglieder aus der Beteiligung an Vereinsveranstaltungen, sowie auf bestimmte Ansprüche der Mitversicherten untereinander, wobei jedoch Leistungen aus der Unfallversicherung auf die Haftpflichtansprüche angerechnet und Ansprüche auf Schmerzensgeld nicht vom Versicherungsschutz umfasst werden.
Der Versicherungsschutz schließt auch ein die gesetzliche Haftpflicht des OWK als Eigentümer, Mieter, Pächter, Verpächter, Nutznießer von Grundstücken, Gebäuden oder Räumlichkeiten wie z. B. Klub-/Schutzhütten, Aussichtstürme, Ruhebänke oder aus der Unterhaltung von Wegen (Ski-, Rad-, Wander-wege) und Plätzen usw.
Unfallversicherung
Die Unfallversicherung umfasst bis zum vollendeten 90. Lebensjahr Leistungen im Todes- und Invaliditäts-fall, für Heil- und Bergungskosten, sowie diverse Zusatzleistungen bei nachweislicher ärztlicher Behandlung bei Unfallverletzung.
Dienstreise-Kaskoversicherung
Die Versicherung bezieht sich auf alle Personenkraftwagen und Anhänger, die von dem OWK mit Ein-willigung bzw. auf Anweisung des Vereins zu Dienstfahrten benutzt werden, soweit es sich um Fahrzeuge handelt, die sich nicht im Eigentum oder Besitz des Vereins befinden.
Fahrzeug-Rechtsschutzversicherung
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Geltendmachung von Schadensansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen und auf die Verteidigung wegen Verletzung einer Vorschrift des Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrechtes. Im Falle des Unterliegens werden auch die Kosten der Gegenseite übernommen.
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